614.11
CH-SO
§ 204 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - III. Anwendung des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Die direkte Staatssteuer - Steuerstrafrecht
§ 204 Steuergesetz · III. Anwendung des Schweizerischen Strafgesetzbuches
1. Die allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches sind anwendbar, soweit dieses Gesetz nichts anderes vorschreibt.
2. Artikel 49 des Strafgesetzbuches ist nur auf die Freiheitsstrafe anwendbar.