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614.11 CH-SO

§ 105 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - b) Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in Liquidation

Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der juristischen Personen - Kapitalsteuer
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§ 105 Steuergesetz · b) Kapitalgesellschaften und Genossenschaften in Liquidation

1. Als steuerbares Eigenkapital von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die sich am Ende der Steuerperiode in Liquidation befinden, gilt das Reinvermögen.

2. Die Ermittlung des Reinvermögens richtet sich nach den für die natürlichen Personen geltenden Vorschriften.

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