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§ 30 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 30 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Vollzugsverordnung vom 9. Mai 1944 zum Bundesratsbeschluss über die Verrechnungssteuer wird aufgehoben.

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