Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.41 CH-SO

§ 24 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Grundlagen

Abrechnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 24 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Grundlagen

1. Das Kantonale Steueramt führt über die verfügten Verrechnungen und Barrückerstattungen gemeindeweise Listen, welche die Grundlage für die Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung bilden.

← § 23 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer Organisation § 25 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →