613.41
CH-SO
§ 20 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer - Voraussetzungen
Rückerstattungsverfahren - Vorzeitige Rückerstattung
§ 20 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer · Voraussetzungen
1. Wo wichtige Gründe vorliegen oder wo besondere Härten es rechtfertigen, kann nach Artikel 29 Absatz 3 VStG der Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer vor Ablauf der Steuerperiode gestellt werden, in der die verrechnungssteuerbelastete Leistung fällig wurde.
2. Pro Steuerperiode kann in der Regel nur ein Antrag auf vorzeitige Rückerstattung eingereicht werden.