613.31
CH-SO
§ 18 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer - Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung; Art. 182 Abs. 4 und 183 Abs. 4 DBG
Steuerstrafrecht
§ 18 Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer · Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung; Art. 182 Abs. 4 und 183 Abs. 4 DBG
1. Das Kantonale Steueramt verfolgt die Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehungen, sie veranlagt die Nachsteuern, setzt die Bussen fest und auferlegt die Kosten.