Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
531.2 BZVSO CH-SO

§ 54 Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZVSO) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 54 BZVSO · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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