531.2
BZVSO
CH-SO
§ 28bis Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZVSO) - Personenbezogene Daten für die Zuweisungsplanung
Baulicher Zivilschutz - Private Schutzräume und Schutzräume in öffentlichen Gebäuden
§ 28bis BZVSO · Personenbezogene Daten für die Zuweisungsplanung
1. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz und die Zivilschutz Kommandos verwalten folgende Daten der ständigen Wohnbevölkerung, sofern diese für die Zuweisungsplanung notwendig sind.
2. Dazu werden mittels automatisiertem Abrufverfahren folgende Daten vom Amt für Finanzen des Kantons Solothurn (GERES-Daten) verwendet
a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Adressen;
b) EGID (eidgenössischer Gebäudeidentifikator), EWID (eidgenössischer Gebäude- und Wohnungsidentifikator, Haushalts-ID).