Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
521.11 VBSA CH-SO

§ 1 Verordnung über die Bewilligung von Sportschiessanlagen (VBSA) - Geltungsbereich

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 VBSA · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Genehmigung und Kontrolle von Schiessanlagen, die gemäss Artikel 23 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessanlagen-Verordnung) vom 15. November 2004 in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fallen.

Verordnung über die Bewilligung von Sportschiessanlagen (VBSA) - Geltungsbereich § 2 VBSA →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →