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521.1 CH-SO

§ 4 Einführungsgesetz über die Militärgesetzgebung und die Wehrpflichtersatzabgabe (EG MW) - Zuständigkeiten des Amtes

Militärgesetzgebung
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§ 4 EG MW · Zuständigkeiten des Amtes

1. Das Amt nimmt die vom Bund der kantonalen Militärbehörde zugewiesenen Aufgaben wahr.

2. Dem Amt steht die kantonale militärische Disziplinarstrafgewalt zu.

3. Das Amt nimmt die dem Kanton gemäss Verordnung über die Mobilmachung zu bestimmten Assistenz- und Aktivdiensten (VMob) vom 1. Januar 2018 übertragenen Aufgaben und Pflichten wahr.

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