512.354
CH-SO
§ 2 Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr
§ 2 Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr
1. Der Regierungsratsbeschluss vom 23. Juni 1970 betreffend Unterstellung des Rechtsdienstes für den Strassenverkehr wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.