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512.354 CH-SO

§ 2 Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr

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§ 2 Abteilung Administrativmassnahmen im Strassenverkehr

1. Der Regierungsratsbeschluss vom 23. Juni 1970 betreffend Unterstellung des Rechtsdienstes für den Strassenverkehr wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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