512.211
CH-SO
§ 4 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts - Gesuch
Waffentragbewilligung
§ 4 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts · Gesuch
1. Das Gesuch um Erteilung der Waffentragbewilligung ist auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den erforderlichen Beilagen (Art. 29 Abs. 1 WV) der Kantonspolizei einzureichen.