Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
512.211 CH-SO

§ 3bis Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts - Gesuch der übertragenden Person um Auskunftserteilung

Erwerb von Waffen und Munition mit und ohne Erwerbsschein
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3bis Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts · Gesuch der übertragenden Person um Auskunftserteilung

1. Bedarf die Übertragung keines Erwerbsscheins, kann die Kantonspolizei auf Gesuch und mit schriftlicher Zustimmung der erwerbenden Person der übertragenden Person die notwendigen Auskünfte erteilen, wenn Zweifel bestehen, ob die Voraussetzungen zur Übertragung von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen erfüllt sind.

← § 3 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts Geltungsbereich § 3quater Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →