Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
512.211 CH-SO

§ 1 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz; WG) in der Fassung vom 22. Juni 2007 sowie der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung; WV) in der Fassung vom 15. Dezember 2006.

2. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Jagdrechts.

Geltungsbereich § 2 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →