Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
512.153 CH-SO

§ 5 Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und zum Asylgesetz - Anwendbares Recht

Gemeinsame Bestimmungen - Verfahren, Rechtsweg und Strafverfolgung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 EV AIG und AsylG · Anwendbares Recht

1. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (VRG) vom 15. November 1970.

2. Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen des Bundesrechts.

← § 4 EV AIG und AsylG Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration und zum Asylgesetz - Zweck § 6 EV AIG und AsylG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →