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512.11 CH-SO

§ 2bis Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) - Antragstellende Behörden

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§ 2bis Ausweisverordnung · Antragstellende Behörden

1. Die Gemeinden sind die antragstellenden Behörden für Einzelanträge von Identitätskarten ohne Datenchip.

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