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511.551.2 CH-SO

Art. 1bis Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 - Erweitertes Zuständigkeitsgebiet während der Ausbauphase

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Art. 1bis Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 · Erweitertes Zuständigkeitsgebiet während der Ausbauphase

1. Die Kantonspolizei Solothurn nimmt die Aufgaben nach Artikel 1, 4 und 5 ausserdem ab Kantonsgrenze Solothurn/Aargau (km 57,200) bis zur Verzweigung Wiggertal (km 59,500) in beiden Fahrtrichtungen wahr.

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