511.551.2
CH-SO
Art. 1bis Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 - Erweitertes Zuständigkeitsgebiet während der Ausbauphase
Gegenstand
Art. 1bis Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 · Erweitertes Zuständigkeitsgebiet während der Ausbauphase
1. Die Kantonspolizei Solothurn nimmt die Aufgaben nach Artikel 1, 4 und 5 ausserdem ab Kantonsgrenze Solothurn/Aargau (km 57,200) bis zur Verzweigung Wiggertal (km 59,500) in beiden Fahrtrichtungen wahr.