511.551.2
CH-SO
Art. 18 Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 - Mitteilung an den Bundesrat
Schlussbestimmungen
Art. 18 Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn über die Autobahnpolizei auf der N1 · Mitteilung an den Bundesrat
1. Diese Vereinbarung wird dem Bundesrat zur Einsicht vorgelegt nach Artikel 7 Absatz 2 der Bundesverfassung.