511.513
CH-SO
Artikel 8 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Aus- und Weiterbildung
Allgemeiner Teil: Grundsätze der Zusammenarbeit
Artikel 8 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Aus- und Weiterbildung
1. Wo dies sinnvoll ist und den Bedürfnissen entspricht, werden Ausbildungsmassnahmen gemeinsam durchgeführt.
2. Die Kommandos der Kapo und des GWK können Mitarbeitende gegenseitig zu Fachseminaren und Weiterbildungskursen einladen.
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Zweck
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