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Artikel 23 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Aufgaben im Bahnverkehr i.V.m. Artikel 10

Besonderer Teil: Bereiche der Zusammenarbeit - Selbständige Erledigung durch das GWK
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Artikel 23 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Aufgaben im Bahnverkehr i.V.m. Artikel 10

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1. Grenzpolizeiliche Aufgaben

2. Aufgaben gemäss Artikel 18-21

3. Sicherheitspolizeiliche Aufgaben

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