511.513
CH-SO
Artikel 19 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Widerhandlungen gegen die Ausländergesetzgebung
Besonderer Teil: Bereiche der Zusammenarbeit - Selbständige Erledigung durch das GWK
Artikel 19 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Widerhandlungen gegen die Ausländergesetzgebung
2. Eröffnung und Vollzug von Wegweisungen | Anhang 2
3. Rechtswidrige Ein- und Ausreise, rechtswidriger Aufenthalt, Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, Fernhaltemassnahme | Anhang 3
4. Schleppertätigkeit | Anhang 4
5. Stellenantritt ohne Bewilligung bzw. Kontrolle der Meldepflicht bei Personen mit geregeltem Aufenthalt in der EU | Anhang 5
6. Gefälschte, verfälschte oder nicht zustehende Ausweise | Anhang 6
7. Ein- und Ausreise mit Ausweis N, F und S | Anhang 7
8. Rücküberstellung/Rückübernahme von Personen | Anhang 8
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Zweck
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