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Artikel 11 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Alarmfahndung

Allgemeiner Teil: Grundsätze der Zusammenarbeit
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Artikel 11 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Alarmfahndung

1. Im Fall einer Alarmfahndung besetzt das GWK die Grenzübergänge nach taktischen Gesichtspunkten und in Absprache mit der Kapo.

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