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Artikel 10 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Einsatzraum des GWK

Allgemeiner Teil: Grundsätze der Zusammenarbeit
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Artikel 10 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement, über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei Kanton Solothurn und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Einsatzraum des GWK

1. Der Einsatzraum des GWK erstreckt sich auf die Bezirke Dorneck und Thierstein, die internationalen Züge und Züge mit Grenzbezug auf der Nord-Süd-Achse sowie auf Zügen mit Grenzbezug auf der Achse des Jura-Südfusses (jeweils inkl. unmittelbar dem Bahnverkehr dienende Orte wie Perrons, nicht aber das weitere Bahnhofsareal).

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