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511.511 IKAPOL CH-SO

Art. 2 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen, Grundsätze
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Art. 2 IKAPOL · Zweck

1. Diese Vereinbarung bezweckt gestraffte, rationelle Verfahren, die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und eine einheitliche, angemessene und vom Solidaritätsgedanken geprägte Entschädigung für IKAPOL-Einsätze sowie eine einfache, einheitliche Berichts-, Budget- und Rechnungsstellungsstruktur.

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