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511.511 IKAPOL CH-SO

Art. 11 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Private Anlässe

Finanzielles
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Art. 11 IKAPOL · Private Anlässe

1. Bei IKAPOL-Einsätzen zugunsten privater Anlässe werden die Ansätze gemäss dem Gebührentarif des die Einsatzkräfte entsendenden Kantons verrechnet.

2. Für die vom Bund als ausserordentliches Ereignis gestützt auf Art. 52 Abs. 2 VSB deklarierten Anlässe gelten die IKAPOL-Ansätze.

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