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§ 9 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Verwaltungspolizeiliche Aufgaben

Aufgaben - Verwaltungspolizeiliche Aufgaben
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§ 9 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Verwaltungspolizeiliche Aufgaben

1. Verwaltungspolizeiliche Aufgaben erfüllen die Polizei Kanton Solothurn und die Stadtpolizei. Entsprechend der Zuständigkeitsregelung in der Spezialgesetzgebung ist auf Stadtgebiet primär die Stadtpolizei zuständig. Dies gilt insbesondere für die Aufgabenbereiche Gewerbe und Handel und Gesundheit sowie für Aufgaben im Rahmen des Gemeindegesetzes.

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