511.155.1
CH-SO
§ 8 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Sachverhaltsfeststellungen bei Verkehrsunfällen
Aufgaben - Verkehrspolizeiliche Aufgaben
§ 8 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Sachverhaltsfeststellungen bei Verkehrsunfällen
1. Unter Vorbehalt von Absatz 2 ist die Sachverhaltsfeststellung bei Verkehrsunfällen primär Aufgabe der Polizei Kanton Solothurn; die Stadtpolizei kann beigezogen werden.
2. Auf Stadtgebiet ist die Sachverhaltsfeststellung bei Verkehrsunfällen im ruhenden Verkehr, bei welchen ausschliesslich Sachschaden entstanden ist, Sache der Stadtpolizei. In diesem Zusammenhang nimmt sie Verzeigungen wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall gemäss Artikel 92 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes vor.
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