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§ 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Verkehrspolizeiliche Aufgaben und Automatische Verkehrskontrollen (Geschwindigkeit und Lichtsignale)

Aufgaben - Verkehrspolizeiliche Aufgaben
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§ 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Verkehrspolizeiliche Aufgaben und Automatische Verkehrskontrollen (Geschwindigkeit und Lichtsignale)

1. Beide Polizeikorps sorgen für Sicherheit und Ordnung im Strassenverkehr.

2. Die Stadtpolizei handelt im Vollzug der Strassenverkehrsgesetzgebung selbständig und ist primär zuständig.

3. Auf Stadtgebiet führen Stadtpolizei und Polizei Kanton Solothurn Geschwindigkeitskontrollen durch. Dabei können sie sich gegenseitig unterstützen. Eine gegenseitige Information über Kontrollen ist erforderlich.

4. Die Stadtpolizei kann auf Stadtgebiet automatische Rotlichtkontrollen durchführen.

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