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§ 6 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Sicherheitspolizeiliche Aufgaben

Aufgaben - Sicherheitspolizeiliche Aufgaben
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§ 6 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Sicherheitspolizeiliche Aufgaben

1. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Sache der Polizei Kanton Solothurn und der Stadtpolizei. Auf Stadtgebiet ist primär die Stadtpolizei zuständig.

2. Die Stadtpolizei und die Polizei Kanton Solothurn sorgen für die Sicherstellung und Rückgabe entwendeter Fahrzeuge.

3. Die Stadtpolizei nimmt Verlust- und Fundanzeigen entgegen. Die Erfassung und Rapportierung erfolgt nach den Vorgaben der Polizei Kanton Solothurn.

4. Die Stadtpolizei ist für den Ordnungsdienst bei friedlichen Anlässen zuständig. Sie kann bei Bedarf durch die Polizei Kanton Solothurn unterstützt werden. Die Polizei Kanton Solothurn ist für den Ordnungsdienst bei unfriedlichen Anlässen zuständig. Unter Berücksichtigung der Ausrüstung der Stadtpolizei unterstützt diese die Polizei Kanton Solothurn aufgabenbezogen. Die Einsatzleitung liegt bei der Polizei Kanton Solothurn.

5. Bei Katastrophenfällen unterstützt die Stadtpolizei die Polizei Kanton Solothurn, insbesondere bei ersten Massnahmen nach § 5 des Gesetzes über die Kantonspolizei.

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