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511.155.1 CH-SO

§ 20 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 20 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

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