511.155.1
CH-SO
§ 20 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 20 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.