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§ 13 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Aufgabenkatalog

Ergänzende Bestimmungen
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§ 13 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Aufgabenkatalog

1. Die Aufgaben der Stadtpolizei im Rahmen dieser Vereinbarung werden in einem Aufgabenkatalog genau umschrieben. Dieser wird periodisch überprüft und bei Bedarf an die veränderten Gegebenheiten angepasst. Die Zuständigkeit liegt bei den Polizeikommandanten.

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