511.155.1
CH-SO
§ 1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Polizeiorganisation
Allgemeines
§ 1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Polizeiorganisation
1. Die Organisation der Polizei Kanton Solothurn ist Sache des Kantons, die Organisation der Stadtpolizei Sache der Gemeinde.
2. Der Mannschaftsbestand, die Aus- und Weiterbildung sowie die Ausrüstung der Stadtpolizei richten sich nach den Aufgaben, die sie zu erfüllen hat.