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511.155.1 CH-SO

§ 1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn - Polizeiorganisation

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§ 1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen und Solothurn · Polizeiorganisation

1. Die Organisation der Polizei Kanton Solothurn ist Sache des Kantons, die Organisation der Stadtpolizei Sache der Gemeinde.

2. Der Mannschaftsbestand, die Aus- und Weiterbildung sowie die Ausrüstung der Stadtpolizei richten sich nach den Aufgaben, die sie zu erfüllen hat.

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