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511.131 CH-SO

§ 7 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Verzeichnis

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§ 7 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Verzeichnis

1. Das Departement führt ein Verzeichnis der Bewilligungsinhaber.

2. Das Verzeichnis ist öffentlich.

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