511.131
CH-SO
§ 7 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Verzeichnis
§ 7 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Verzeichnis
1. Das Departement führt ein Verzeichnis der Bewilligungsinhaber.
2. Das Verzeichnis ist öffentlich.