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511.131 CH-SO

§ 6 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Gültigkeitsdauer, Gebühr

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§ 6 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Gültigkeitsdauer, Gebühr

1. Die Bewilligung ist 4 Jahre gültig; sie kann auf Gesuch hin verlängert werden.

2. Die Bewilligungsgebühr richtet sich nach dem Gebührentarif.

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