511.131
CH-SO
§ 6 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Gültigkeitsdauer, Gebühr
§ 6 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Gültigkeitsdauer, Gebühr
1. Die Bewilligung ist 4 Jahre gültig; sie kann auf Gesuch hin verlängert werden.
2. Die Bewilligungsgebühr richtet sich nach dem Gebührentarif.