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511.131 CH-SO

§ 4 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Verweigerungsgründe

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§ 4 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Verweigerungsgründe

1. Die Voraussetzungen der Bewilligungserteilung nach § 46 des Gesetzes sind insbesondere nicht erfüllt

a) wenn der Gesuchsteller in den drei Jahren vor der Gesuchseinreichung fruchtlos gepfändet wurde oder gegen ihn Konkursverlustscheine ausgestellt wurden, oder

b) wenn er im Strafregister wegen einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten Dauer oder wegen einer strafrechtlichen Massnahme verzeichnet ist.

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