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511.131 CH-SO

§ 3 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Gesuchsverfahren

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§ 3 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Gesuchsverfahren

1. Dem Gesuch um Erteilung einer Bewilligung sind Auszüge aus dem Zentralstrafregister und aus dem Betreibungs- und Konkursregister beizulegen.

2. Nach der Gesuchseinreichung befragt die Kantonspolizei den Gesuchsteller und erstattet dem Departement einen Bericht.

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