511.131
CH-SO
§ 3 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Gesuchsverfahren
§ 3 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Gesuchsverfahren
1. Dem Gesuch um Erteilung einer Bewilligung sind Auszüge aus dem Zentralstrafregister und aus dem Betreibungs- und Konkursregister beizulegen.
2. Nach der Gesuchseinreichung befragt die Kantonspolizei den Gesuchsteller und erstattet dem Departement einen Bericht.