511.131
CH-SO
§ 10 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Inkrafttreten
§ 10 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt am 1. September 1991 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.