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511.131 CH-SO

§ 10 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen - Inkrafttreten

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§ 10 Verordnung über Privatdetektive und Sicherheitsunternehmen · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. September 1991 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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