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511.13 PolDaVO CH-SO

§ 23 Verordnung über die polizeiliche Datenerhebung, -bearbeitung und -speicherung (PolDaVO) - Haftdaten

Besonderer Teil: Das polizeiliche Informationssystem und biometrische erkennungsdienstliche Datensammlungen - Gespeicherte Daten
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§ 23 PolDaVO · Haftdaten

1. Haftdaten sind Angaben über Personen, die verhaftet oder vorläufig festgenommen sind oder sich in einer kantonalen Vollzugsanstalt befinden. Sie werden erfasst, sofern die Kantonspolizei davon Kenntnis erhält.

2. Als Haftdaten werden erfasst

a) Eintrittsort und Eintrittsdatum;

b) Haft-Art;

c) Austrittsdatum und Austrittsgrund;

d) die für die Einweisung zuständige Behörde;

e) Delikt.

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