511.121
CH-SO
§ 3 Verordnung über die Dienstaufsicht und Kontrolle der Tätigkeiten der Polizei Kanton Solothurn zur Wahrung der inneren Sicherheit (Dienstaufsichtsverordnung) - Aufgaben der Dienstaufsicht
§ 3 Dienstaufsichtsverordnung · Aufgaben der Dienstaufsicht
1. Die Dienstaufsicht überprüft
a) ob die kantonalen Verwaltungsabläufe den massgebenden Rechtsvorschriften entsprechen;
b) ob das Vollzugsorgan die Daten zur Wahrung der inneren Sicherheit von den übrigen polizeilichen Daten getrennt bearbeitet;
c) gestützt auf die vom Bund zugestellten Auftragslisten
1. wie das Vollzugsorgan die Aufträge erledigt hat;
2. wie und wo das Vollzugsorgan die Informationen beschafft hat;
3. ob das Vollzugsorgan die datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Datensicherheit und den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Person, eingehalten hat.