511.121
CH-SO
§ 1 Verordnung über die Dienstaufsicht und Kontrolle der Tätigkeiten der Polizei Kanton Solothurn zur Wahrung der inneren Sicherheit (Dienstaufsichtsverordnung) - Vollzugsorgan
§ 1 Dienstaufsichtsverordnung · Vollzugsorgan
1. Der Dienstchef Nachrichtendienst oder die Dienstchefin Nachrichtendienst erfüllt diejenigen Aufgaben, welche der Kanton gestützt auf das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit zu erfüllen hat.