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§ 1 Verordnung über die Dienstaufsicht und Kontrolle der Tätigkeiten der Polizei Kanton Solothurn zur Wahrung der inneren Sicherheit (Dienstaufsichtsverordnung) - Vollzugsorgan

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§ 1 Dienstaufsichtsverordnung · Vollzugsorgan

1. Der Dienstchef Nachrichtendienst oder die Dienstchefin Nachrichtendienst erfüllt diejenigen Aufgaben, welche der Kanton gestützt auf das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit zu erfüllen hat.

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