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511.12 CH-SO

§ 30 Dienstreglement für die Kantonspolizei - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 30 Dienstreglement für die Kantonspolizei · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. September 1991 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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