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511.12 CH-SO

§ 20 Dienstreglement für die Kantonspolizei - Erkennungsdienstliche Massnahmen

Dienstvorschriften
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§ 20 Dienstreglement für die Kantonspolizei · Erkennungsdienstliche Massnahmen

1. Über die Durchführung erkennungsdienstlicher Massnahmen und die Bearbeitung der Unterlagen erlässt das Kommando Weisungen.

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