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511.12 CH-SO

§ 12 Dienstreglement für die Kantonspolizei - Zwangsmassnahmen

Dienstvorschriften
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§ 12 Dienstreglement für die Kantonspolizei · Zwangsmassnahmen

1. Bei der Durchführung von Zwangsmassnahmen finden die Schweizerische Strafprozessordnung (Strafprozessordnung, StPO) vom 5. Oktober 2007, das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG StPO) vom 10. März 2010, das Bundesgesetz über die Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Zwangsanwendungsgesetz, ZAG) vom 20. März 2008 und die ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes über die Kantonspolizei Anwendung.

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