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511.12 CH-SO

§ 10 Dienstreglement für die Kantonspolizei - Anzeigen, Rapporte und Berichte sowie Dokumentationspflicht

Dienstvorschriften
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§ 10 Dienstreglement für die Kantonspolizei · Anzeigen, Rapporte und Berichte sowie Dokumentationspflicht

1. Das Kommando erlässt über Anzeigen, Rapporte und Berichte Weisungen.

2. Die Korpsangehörigen haben sämtliche verfahrensrelevanten Vorgänge schriftlich festzuhalten.

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