511.12
CH-SO
§ 10 Dienstreglement für die Kantonspolizei - Anzeigen, Rapporte und Berichte sowie Dokumentationspflicht
Dienstvorschriften
§ 10 Dienstreglement für die Kantonspolizei · Anzeigen, Rapporte und Berichte sowie Dokumentationspflicht
1. Das Kommando erlässt über Anzeigen, Rapporte und Berichte Weisungen.
2. Die Korpsangehörigen haben sämtliche verfahrensrelevanten Vorgänge schriftlich festzuhalten.