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511.11 CH-SO

§ 52 Gesetz über die Kantonspolizei - Aufhebung bisherigen Rechts

Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 52 Gesetz über die Kantonspolizei · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über die Kantonspolizei vom 26. März 1961 ist aufgehoben.

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