511.11
CH-SO
§ 50 Gesetz über die Kantonspolizei - Rechtsmittel
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 50 Gesetz über die Kantonspolizei · Rechtsmittel
1. Verfügungen des Kommandos können innert 10 Tagen an das Departement des Innern weitergezogen werden.
2. Gegen Verfügungen des Departementes des Innern kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht schriftlich Beschwerde eingereicht werden.