511.11
CH-SO
§ 4 Gesetz über die Kantonspolizei - 3. Verkehrspolizei
Aufgaben der Kantonspolizei
§ 4 Gesetz über die Kantonspolizei · 3. Verkehrspolizei
1. Die Kantonspolizei sorgt für Sicherheit und Ordnung im Verkehr auf öffentlichen Strassen und Gewässern. Sie verfolgt Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Schiffahrtsrecht.