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511.11 CH-SO

§ 4 Gesetz über die Kantonspolizei - 3. Verkehrspolizei

Aufgaben der Kantonspolizei
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§ 4 Gesetz über die Kantonspolizei · 3. Verkehrspolizei

1. Die Kantonspolizei sorgt für Sicherheit und Ordnung im Verkehr auf öffentlichen Strassen und Gewässern. Sie verfolgt Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Schiffahrtsrecht.

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