511.11
CH-SO
§ 3 Gesetz über die Kantonspolizei - 2. Kriminalpolizei
Aufgaben der Kantonspolizei
§ 3 Gesetz über die Kantonspolizei · 2. Kriminalpolizei
1. Die Kantonspolizei verfolgt Straftaten und wirkt bei deren Verhütung mit.
2. Sie verhütet im Rahmen des Bundesrechts Handlungen, die gegen die Sicherheit des Staates gerichtet sind.