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511.11 CH-SO

§ 3 Gesetz über die Kantonspolizei - 2. Kriminalpolizei

Aufgaben der Kantonspolizei
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§ 3 Gesetz über die Kantonspolizei · 2. Kriminalpolizei

1. Die Kantonspolizei verfolgt Straftaten und wirkt bei deren Verhütung mit.

2. Sie verhütet im Rahmen des Bundesrechts Handlungen, die gegen die Sicherheit des Staates gerichtet sind.

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