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511.11 CH-SO

§ 2 Gesetz über die Kantonspolizei - 1. Sicherheitspolizei

Aufgaben der Kantonspolizei
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§ 2 Gesetz über die Kantonspolizei · 1. Sicherheitspolizei

1. Die Kantonspolizei hält die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht; sie wehrt Gefahren ab und beseitigt Störungen.

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