511.11
CH-SO
§ 16 Gesetz über die Kantonspolizei - d) Wohnsitz
Organisation und Dienstrecht der Kantonspolizei
§ 16 Gesetz über die Kantonspolizei · d) Wohnsitz
1. ...
2. Aus dienstlichen Gründen kann das Kommando die Wohnsitznahme am Dienstort oder in der Nähe des Dienstortes vorschreiben. Einzelheiten regelt ein Dienstbefehl.